Erwägungsgrund 1 32006R0166
Im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom eingesetzt wurde, wird gefordert, den Bürgern leicht zugängliche Informationen über den Zustand der Umwelt zur Verfügung zu stellen, den Zusammenhang mit sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Trends darzulegen und generell zu einer Förderung des Umweltbewusstseins beizutragen.