Erwägungsgrund 11 32006R0166
Die Mitteilung über Freisetzungen aus Industriebetriebseinrichtungen kann im Hinblick auf Konsequenz, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit zwar noch verbessert werden, ist in vielen Mitgliedstaaten aber ein gängiges Verfahren. Gegebenenfalls muss die Berichterstattung über Freisetzungen aus diffusen Quellen noch verbessert werden, um es den Entscheidungsträgern zu ermöglichen, diese Freisetzungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen und sich für die wirksamste Lösung zur Verringerung der Verschmutzung entscheiden zu können.