Erwägungsgrund 10 32006R1692
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft, die auf der Grundlage des in Tonnenkilometern gemessenen, von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr, die Schiene oder die Binnenschifffahrt verlagerten Verkehrsaufkommens oder der Vermeidung von Tonnen- bzw. Fahrzeugkilometern im Straßengüterverkehr bestimmt wird, sollte angepasst werden können, um qualitativ hochwertige Projekte oder Vorhaben, die einen echten Nutzen für die Umwelt bringen, zu fördern.