Erwägungsgrund 8 32006R1692
Unter gewissen Umständen kann der Nutzen des Ausbaus eines bestehenden Dienstes im Hinblick auf die zusätzliche Verkehrsverlagerung, die Qualität, die umweltbezogenen Vorteile und die Nachhaltigkeit mindestens ebenso groß sein wie der Nutzen der Aufnahme eines neuen Dienstes, die mit erheblichen Ausgaben verbunden ist.