Erwägungsgrund 11 32006R1692
Bei der Mittelzuweisung sollte ferner besonderes Augenmerk auf sensible und großstädtische Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Programms gelegt werden.
Bei der Mittelzuweisung sollte ferner besonderes Augenmerk auf sensible und großstädtische Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Programms gelegt werden.