Erwägungsgrund 7 32006R1692
Den Antragstellern sollte es ermöglicht werden, neue oder gegebenenfalls bereits laufende Vorhaben vorzuschlagen, die den gegenwärtigen Marktbedürfnissen am besten entsprechen. Geeignete Vorhaben, insbesondere solche, die den Bedürfnissen von KMU Rechnung tragen, sollten nicht durch eine zu starre Definition der förderungswürdigen Aktionen von vornherein ausgeschlossen werden.