Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1895/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2006
Mit Wirkung vom 16. Mai 2006 gelten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten, die in einem/einer der nachstehend aufgeführten Länder bzw. Städte dienstlich verwendet werden, folgende Berichtigungskoeffizienten: Slowenien –86,8 .
Art. 3 32006R1895
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