Erwägungsgrund 7 32006R1923
Ein harmonisiertes Züchtungsprogramm, um auf TSE-Resistenz bei Schafen zu selektieren, wurde als Übergangsmaßnahme durch die Entscheidung 2003/100/EG der Kommission vom 13. Februar 2003 zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Aufstellung von Programmen zur Züchtung von Schafen auf Resistenz gegen übertragbare spongiforme Enzephalopathien eingeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte geändert werden, um eine dauerhafte Rechtsgrundlage für das Züchtungsprogramm sowie die Möglichkeit vorzusehen, derartige Programme zu ändern, um den evaluierten wissenschaftlichen Ergebnissen und den allgemeinen Folgen ihrer Umsetzung Rechnung zu tragen.