Erwägungsgrund 8 32006R1923
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 verbietet die Verfütterung von bestimmten verarbeiteten tierischen Proteinen an bestimmte Tiere, wobei die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen vorgesehen ist. Neuere Entwicklungen in Bezug auf das Verfütterungsverbot können Änderungen des Anhangs IV der genannten Verordnung erforderlich machen. Es ist notwendig, gewisse formale Änderungen am gegenwärtigen Wortlaut des entsprechenden Artikels vorzunehmen, um eine spätere Umstrukturierung jenes Anhangs zu erleichtern.