Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Mischfuttermittel sollten in der Regel in geschlossenen Behältnissen vermarktet werden, jedoch sollten angemessene Ausnahmen vorgesehen werden, sofern die Anwendung dieser Vorschrift zum Schutz der Gesundheit von Mensch oder Tier oder der Verbraucherinteressen nicht notwendig ist und die Futtermittelunternehmer übermäßig belasten würde.
Erwägungsgrund 27 32009R0767Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen