Erwägungsgrund 10 32006R0389
Kein Element dieser Verordnung beinhaltet für die betreffenden Landesteile eine Anerkennung einer anderen öffentlichen Gewalt als der Regierung der Republik Zypern.
Kein Element dieser Verordnung beinhaltet für die betreffenden Landesteile eine Anerkennung einer anderen öffentlichen Gewalt als der Regierung der Republik Zypern.