Erwägungsgrund 9 32006R0389
Bei der Durchführung der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen sind die Rechte natürlicher und juristischer Personen, einschließlich der Besitz- und Eigentumsrechte, zu respektieren.
Bei der Durchführung der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen sind die Rechte natürlicher und juristischer Personen, einschließlich der Besitz- und Eigentumsrechte, zu respektieren.