Erwägungsgrund 7 32006R0389
Damit die Kommission Hilfe entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung leisten kann, sollte es ihr ermöglicht werden, der Europäischen Agentur für Wiederaufbau die Durchführung der Hilfsmaßnahmen im Rahmen dieser Verordnung zu übertragen. Daher ist die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 entsprechend zu ändern.