Art. 51 Abs. 3 32006R0865Änderung von Genehmigungen, Einfuhrmeldungen und Bescheinigungen
Geht eine Genehmigung, Einfuhrmeldung oder Bescheinigung verloren, wird sie gestohlen oder zerstört, so darf sie nur von der ausstellenden Behörde ersetzt…
Art. 44 32006R0865Ersetzung
Geht eine Reisebescheinigung verloren, wird sie gestohlen oder zerstört, so darf sie nur von der ausstellenden Behörde ersetzt werden. Die Ersatzbescheinigung…
Art. 1 Nr. 8 32015R0870VERORDNUNG (EU) 2015/870 DER KOMMISSION vom 5. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates in Bezug auf den Handel mit Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Nach Artikel 44g wird folgendes Kapitel VIIIb eingefügt: „KAPITEL VIIIb Ausstellung (1) Die Mitgliedstaaten können eine Musikinstrumentenbescheinigung für die…
Art. 12 Abs. 1 32006R0865Aufgehobene, verlorene, gestohlene, zerstörte oder abgelaufene Dokumente
Wird eine Genehmigung oder Bescheinigung als Ersatz eines aufgehobenen, verlorenen, gestohlenen oder zerstörten Dokuments oder — im Fall einer Genehmigung oder…
Art. 44g 32006R0865Ersetzung
Eine Musterkollektionsbescheinigung, die verloren gegangen, gestohlen oder zerstört ist, darf nur von der ausstellenden Behörde ersetzt werden. Die…