Verordnung (EG) Nr. 1237/2007 der Kommission vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 2006/696/EG hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen infizierten Legehennenherden (Text von Bedeutung für den EWR)
Drittländer, aus denen Mitgliedstaaten Eier einführen dürfen, sollten Garantien geben, die den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen gleichwertig sind, und die Musterbescheinigung der Entscheidung 2006/696/EG sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32007R1237
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