Erwägungsgrund 9 32007R1237
Damit falsch positive Erstergebnisse ausgeschlossen werden, sollte die zuständige Behörde die Beschränkungen gemäß Anhang II Teil D Absatz 2 der genannten Verordnung aufheben dürfen, wenn die Salmonelleninfektion unter Anwendung eines strengen Protokolls in den Legehennenherden nicht bestätigt wird.