Verordnung (EG) Nr. 1237/2007 der Kommission vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 2006/696/EG hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen infizierten Legehennenherden (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Vermeidung von Handelsstörungen sollte die Verwendung von Bescheinigungen, die gemäß dem geltenden Muster der Entscheidung 2006/696/EG ausgestellt werden, weitere 60 Tage nach Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung zulässig sein.
Erwägungsgrund 12 32007R1237
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