Erwägungsgrund 2 32007R1237
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 dürfen nach Ablauf von 72 Monaten nach Inkrafttreten der genannten Verordnung für den direkten menschlichen Verzehr (als Konsumeier) nur noch Eier verwendet werden, die aus einer Legehennenherde stammen, die einem nationalen Bekämpfungsprogramm unterliegt und für die keine amtliche Sperre gilt.