Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die übrigen Vorschriften betreffend die Haushaltsdisziplin im Agrarbereich in Teil I der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 sind durch die Artikel 18, 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ersetzt worden .
Für die Einzelheiten der finanziellen Verwaltung gelten die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die…
Was den Teil I der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 — Ausgaben im Agrarbereich — anbelangt, so ergibt sich aus der Festlegung der Obergrenzen in dem Finanzrahmen…
Die Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin enthält Vorschriften, die eine ordentliche Verwaltung der…
Es sollten Bestimmungen über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausgaben festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.