Erwägungsgrund 5 32007R1275
Am 25. Juni 2007 wurde die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 722/2007 der Kommission geändert. Mit der so geänderten Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde ein gemeinschaftliches System der Einstufung von Ländern nach ihrem BSE-Risiko entsprechend der OIE-Einstufung eingeführt. Damit wurden nicht nur alle Länder in eine der drei Kategorien „vernachlässigbares BSE-Risiko“, „kontrolliertes BSE-Risiko“ und „unbestimmtes BSE-Risiko“ eingestuft, sondern auch Handelsvorschriften für jede Risikokategorie festgelegt.