Erwägungsgrund 6 32007R1275
Die Einfuhrvorschriften für das neue Kategorisierungssystem bezogen sich auf Fleischerzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die behandelte Därme ausschloss. Im Einklang mit den bis zum 1. Juli 2007 geltenden Vorschriften und zur Sicherstellung des gleichen Verbraucherschutzniveaus sollten behandelte Därme in die Liste der Erzeugnisse aufgenommen werden, für die die TSE-bezogenen Einfuhrvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gelten. Anhang IX der genannten Verordnung sollte daher entsprechend geändert werden.