Erwägungsgrund 5 32007R1428
Am 17. Juli 2007 erhob Frankreich Klage gegen die Europäische Kommission beim Gerichtshof erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssache T-257/07), mit der es die Annullierung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 727/2007 erwirken wollte, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen, die auf TSE-infizierte Herden anzuwenden sind, oder alternativ dazu die Annullierung der gesamten Verordnung. Mit seiner Anordnung vom 28. September 2007 setzte der Gerichtshof als vorläufige Maßnahme die Anwendung dieser Vorschriften bis zum endgültigen Urteil aus.