Erwägungsgrund 1 32007R1498
Gemäß dem Beschluss 2001/822/EG ist die Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG für Erzeugnisse des Kapitels 17 und der KN-Codes 18061030 und 18061090 im Rahmen der in dem Beschluss festgesetzten Mengen zugelassen.
Gemäß dem Beschluss 2001/822/EG ist die Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG für Erzeugnisse des Kapitels 17 und der KN-Codes 18061030 und 18061090 im Rahmen der in dem Beschluss festgesetzten Mengen zugelassen.