Erwägungsgrund 4 32007R1498
Daher ist vorzusehen, die Vorschriften der genannten Verordnung auf die Verordnung (EG) Nr. 192/2002 anzuwenden. Allerdings müssen einige dieser Vorschriften angepasst werden, um die Besonderheiten des Handels, der Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 192/2002 ist, zu berücksichtigen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die Verordnung (EG) Nr. 192/2002 aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.