Erwägungsgrund 2 32007R1498
Für diese Erzeugnisse wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2002 der Kommission vom 31. Januar 2002 mit den Modalitäten für die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Zucker sowie zucker- und kakaohaltige Mischungen mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG besondere Modalitäten für die Erteilung der Einfuhrlizenzen festgesetzt, um die erforderlichen Kontrollen bei der Einfuhr der in dem Beschluss 2001/822/EG vorgesehenen Mengen zu ermöglichen.