Erwägungsgrund 5 32007R0275
Tatsächlich werden die Marktteilnehmer, die Fleischteilstücke und Fleischabschnitte erzeugen, mit ähnlichen Problemen konfrontiert wie die Erzeuger von Hackfleisch. Wenn für Fleischabschnitte vergleichbare Maßnahmen getroffen würden wie die für Hackfleisch vorgesehenen, könnten die Probleme dieser Marktteilnehmer gelöst werden. Was Fleischteilstücke anbelangt, so können erfahrungsgemäß die weitaus meisten der bestehenden Probleme dadurch gelöst werden, dass — bei Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit — die Möglichkeit geschaffen wird, Gruppen aus Fleisch zusammenzustellen, das von Tieren bzw. Schlachtkörpern stammt, die in drei Schlachthöfen geschlachtet bzw. in drei Zerlegebetrieben zerlegt wurden.