Erwägungsgrund 7 32007R0275
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass an den Endverkaufstellen für die nicht vorverpackten Fleischteilstücke, die an einem beliebigen Tag zum Verkauf ausgelegt sind, die Angaben über die Betriebe, in denen die Tiere geschlachtet und die Schlachtkörper zerlegt wurden, jederzeit vorliegen, sodass sie dem Verbraucher auf Wunsch mündlich mitgeteilt werden können. Somit könnte eine Rückverfolgbarkeit gesichert werden, die mindestens derjenigen für Hackfleisch entspricht.