Erwägungsgrund 2 32007R0378
Zur Erleichterung der administrativen Abwicklung sollten die Regeln für die fakultative Modulation an die Regeln für die obligatorische Modulation gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 angeglichen werden; dies gilt auch für die Berechnungsgrundlage.