Erwägungsgrund 9 32007R0378
Die infolge der Anwendung der fakultativen Modulation frei werdenden Beträge sollten bei der Festsetzung der jährlichen Obergrenze für die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft zu finanzierenden Ausgaben berücksichtigt werden, und in die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 sollte die Möglichkeit aufgenommen werden, Durchführungsbestimmungen insbesondere zur fakultativen Modulation zu erlassen.