Erwägungsgrund 6 32007R0617
Am 11. April 2006 einigte sich der Rat auf den Grundsatz, die Friedensfazilität für Afrika im Anfangszeitraum 2008-2010 mit bis zu 300 Mio. EUR aus dem 10. EEF zu finanzieren, und legte die künftigen Modalitäten und die Gestalt der Fazilität fest.