Erwägungsgrund 4 32007R0617
Die Zuweisung aus dem 10. EEF an die ÜLG wird durch den Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft und deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2304/2002 der Kommission sowie deren spätere aktualisierte Fassungen geregelt.