Erwägungsgrund 11 32007R0617
Der Rat nahm am 24. November 2004 Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU an, u. a. hinsichtlich der weiteren Stärkung der Komplementarität und Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten. Am 24. Mai 2005 verpflichtete sich der Rat zu einer rechtzeitigen Umsetzung und Überwachung der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und zu den von der EU auf dem hochrangigen Forum vom 28. Februar bis 2. März 2005 in Paris eingegangenen spezifischen Verpflichtungen. Der Rat nahm am 11. April 2006 Schlussfolgerungen zu dem Gemeinsamen Rahmen für Länderstrategiepapiere an und sorgte so dafür, dass eine gemeinsame Mehrjahresprogrammierung der EU und anderer beteiligter Geber erfolgen kann. Er nahm am 16. Oktober 2006 Schlussfolgerungen über die Bedeutung der Komplementarität und der Arbeitsteilung als zentrale Faktoren für die Wirksamkeit der Hilfe an.