Erwägungsgrund 1 32021D1764
Dieser Beschluss legt die Regeln und Verfahren für die Assoziierung der Union mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), einschließlich Grönlands, fest und ersetzt den Beschluss 2013/755/EU des Rates (im Folgenden „Übersee-Assoziationsbeschluss“) und den Beschluss 2014/137/EU des Rates. Der Beschluss 2013/755/EU sollte daher aufgehoben werden.