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Die Kommission sollte jedes Jahr eine Bewertung der Umsetzung des IPA-Programmplanungsrahmens vornehmen und darlegen, wie der Leistungsansatz und der Grundsatz des „gerechten Anteils“ durchgeführt wurden. Diese Bewertung sollte zudem den aktuellen Stand und Umfang der für jedes Ziel und für jeden der in Anhang I aufgeführten Begünstigten bereitgestellten Finanzmittel enthalten. Sie sollte dem mit dieser Verordnung eingerichteten Ausschuss ferner ermöglichen, über angemessene Informationen zu verfügen und die Kommission zu unterstützen.
Die Kommission nimmt jedes Jahr unter Berücksichtigung der Entwicklung des Politikrahmens nach Artikel 6 und auf der Grundlage der in Absatz 5 des vorliegenden…
Der IPA-III-Ausschuss unterstützt die Kommission unter Berücksichtigung der jährlichen Bewertung der Kommission nach Artikel 7 Absatz 6 und Artikel 13 Absatz 5…
Unbeschadet der Berichterstattungspflichten, die die Kommission in ihrem Beschluss nach Absatz 3 dieses Artikels auferlegen kann, legt der Ausschuss der…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass es klare Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen gibt, damit bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union echte…
Die Prioritäten für die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in den einschlägigen Politikbereichen, die im Rahmen dieser Verordnung unterstützt werden, sollten in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.