Erwägungsgrund 10 32007R0737
Die von den berichterstattenden Mitgliedstaaten erstellten Bewertungsberichte können erforderlichenfalls von Sachverständigen anderer Mitgliedstaaten innerhalb eines von der Behörde koordinierten Programms geprüft werden, bevor sie dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit vorgelegt werden.