Erwägungsgrund 7 32007R0737
Technische oder wissenschaftliche Informationen über einen Wirkstoff, vor allem hinsichtlich seiner möglicherweise gefährlichen Auswirkungen oder seiner Rückstände, die innerhalb der entsprechenden Fristen von anderen betroffenen Parteien eingereicht werden, sollten bei den Beurteilungen berücksichtigt werden.