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Unbeschadet etwaiger besonderer Vorschriften für umfassendere Kontrollen werden Warenkontrollen in Form häufiger und unangekündigter Stichprobekontrollen durchgeführt.
Warenkontrollen, die dem Ausführer zuvor ausdrücklich oder stillschweigend angekündigt wurden, gelten nicht als Kontrollen. Dieser Absatz gilt nicht, wenn die Bücher eines Betriebs gemäß Anhang I Nummer 3 geprüft werden.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass der Beginn der Warenkontrolle im Betrieb des Ausführers gegenüber dem gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 mitgeteilten Beginn des Verladevorgangs variiert.
Die Kontrollen erfolgen ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Marktteilnehmer, nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler, es sei denn, eine vorherige…
Die amtlichen Kontrollen werden nach vorheriger Ankündigung bei dem Akteur durchgeführt, es sei denn, es gibt Gründe, die amtlichen Kontrollen ohne…
Sie werden gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/625 durchgeführt, wobei sichergestellt wird, dass ein Mindestprozentsatz aller amtlichen Kontrollen…
Zum Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur…
Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen, einschließlich Laboranalysen von 10 % der Sendungen, dergestalt, dass die Einführer oder ihre Vertreter nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.