Erwägungsgrund 6 32011R0284
Gemäß der Richtlinie 2002/72/EG ist die Verwendung von Formaldehyd bei der Herstellung von Kunststoffen zulässig, sofern diese Kunststoffe nicht mehr als 15 mg/kg Formaldehyd an Lebensmittel abgeben (spezifischer Migrationswert (SML), ausgedrückt als Gesamtformaldehyd und Hexamethylentetramin).