Erwägungsgrund 6 32008R0338
Solche Vorschriften wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TACs und Quoten eingeführt. Gemäß Artikel 5 der genannten Verordnung werden alle gefangenen Mengen, die die jährliche Quote überschreiten, von der Quote des entsprechenden Bestands für das folgende Jahr abgezogen.