Erwägungsgrund 8 32008R0338
Um die gravierenden Mängel bei der Anwendung der gemeinsamen Fischereipolitik durch Polen umfassend zu beheben, die insbesondere zu falsch oder nicht gemeldeten Fängen von Dorsch in der östlichen Ostsee geführt haben, und um zu vermeiden, dass die Dorschbestände erneut wie im Jahr 2007 zu stark befischt werden, hat Polen zugesagt, nationale Aktionspläne anzunehmen und durchzuführen, die Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Kontroll- und Durchsetzungssysteme in Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften sowie Sondermaßnahmen zur Anpassung der Fangkapazität der polnischen Flotten vorsehen, um ein stabiles Gleichgewicht zwischen der Kapazität und den Polen zugewiesenen Fangmöglichkeiten für Dorsch in der Ostsee herzustellen.