Erwägungsgrund 14 32008R0452
Diese Verordnung garantiert die umfassende Wahrung des in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechts auf Schutz personenbezogener Daten.
Diese Verordnung garantiert die umfassende Wahrung des in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechts auf Schutz personenbezogener Daten.