Erwägungsgrund 5 32008R0717
Es erscheint angebracht, die Neuaufteilung der Mengen, die nicht aufgeteilt, zugeteilt oder ausgenutzt worden sind, flexibel zu gestalten. Um jedoch die Gefahr einer übermäßigen Konzentration von Einfuhren zu vermeiden, ist es angezeigt, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Neuaufteilung nach Ablauf des Kontingentszeitraums namentlich aufgrund der Beschaffenheit der betreffenden Waren und der mit der Einführung der fraglichen Kontingente verfolgten Ziele angemessen ist, und gegebenenfalls die Modalitäten und insbesondere die Geltungsdauer der Genehmigungen festzulegen.