Erwägungsgrund 5 32008R0744
Daher ist eine Gemeinschaftsinitiative erforderlich, die bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 ergänzt und befristete Abweichungen von einigen Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 1198/2006 zulässt. Diese Initiative sollte spezifische Maßnahmen allgemeiner Natur sowie die Umsetzung von Flottenanpassungsprogrammen in den Mitgliedstaaten vorsehen, mit denen wirksam gegen die derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorgegangen und gleichzeitig die langfristige Lebensfähigkeit des Fischereisektors sichergestellt werden kann.