Art. 16 Abs. 1 32008R0744Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen und im Hinblick auf die Selektivität
Werden Beihilfen zur Finanzierung von Ausrüstungen oder Fanggeräten oder einem Motoraustausch gewährt, um die Energieeffizienz an Bord von Fischereifahrzeugen,…
Art. 41 Abs. 1 Buchst. a 32014R0508Investitionen in Ausrüstungen oder an Bord zur Reduzierung des Schadstoff- und Treibhausgasausstoßes und zur Steigerung der Energieeffizienz von…
Art. 27 Abs. 2 Buchst. a 32022R2473VERORDNUNG (EU) 2022/2473 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Investitionen in Ausrüstungen oder an Bord zur Reduzierung des Schadstoff- und Treibhausgasausstoßes und zur Steigerung der Energieeffizienz von…
Erwägungsgrund 42 32014R0508Zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen sollte es möglich sein, die Modernisierung und den…
Art. 6 Abs. 4 32007R0498Öffentlich geförderte Kapazitätsabgänge aus der Fischereiflotte werden nicht auf die Verringerung der Motorleistung um 20 % angerechnet, die von einer Gruppe…