§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f EVerbrStBVEinfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
den Artikeln 107 bis 111 (Einfuhren von Treib- und Schmierstoffen in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern),
Art. 4 Abs. 1 31993D0329Der Kraftstoff, der sich in den gewöhnlichen Kraftstoffbehältern der vorübergehend eingeführten Beförderungsmittel befindet, und die Schmieröle für den normalen…
§ 5 Abs. 2 Nr. 7 UStGUmsatzsteuergesetz
für Gegenstände, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat, als Brenn-, Treib- oder Schmierstoffe, als technische Öle oder als Betriebsmittel eingeführt…
Art. 83 32009L0132Von der Steuer befreit sind Streu und Futter jeder Art, die für die Tiere während ihrer Beförderung in das Gebiet der Gemeinschaft auf den Transportmitteln…
Art. 88 32009L0132Die Befreiung gilt auch für Schmierstoffe, die sich in Kraftfahrzeugen befinden und die dem normalen Bedarf für den Betrieb während der Beförderung entsprechen.…