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Von der Befreiung sind ausgeschlossen:
alkoholische Erzeugnisse;
Tabak und Tabakwaren;
Nutzfahrzeuge;
gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten.
Von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr befreit sind vorbehaltlich der Artikel 4 bis 11 persönliche Gegenstände natürlicher Personen, die ihren gewöhnlichen…
Verlässt der Beteiligte das Drittland oder Drittgebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte, aufgrund beruflicher Verpflichtungen ohne gleichzeitige…
Die Artikel 28 bis 33 gelten sinngemäß für Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von…
am neuen gewöhnlichen Wohnsitz zu den gleichen Zwecken benutzt werden soll.
Die Befreiung von den Eingangsabgaben für das in Absatz 1 genannte Übersiedlungsgut wird nach Maßgabe der Artikel 3 bis 8 gewährt, wobei
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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