Erwägungsgrund 1 32009R1286
Der Gemeinsame Standpunkt 2002/402/GASP sieht unter anderem vor, dass die Europäische Gemeinschaft im Einklang mit den Resolutionen 1267(1999), 1333 (2000) und 1390 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bestimmte restriktive Maßnahmen, einschließlich des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, ergreift.