Erwägungsgrund 2 32009R1286
Das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, umgesetzt.