Erwägungsgrund 7 32009R1286
Werden Stellungnahmen abgegeben, sollte die Kommission ihren Beschluss vor dem Hintergrund dieser Stellungnahmen und im Einklang mit dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse überprüfen. Die Überprüfung sollte nach dem Regelungsverfahren durchgeführt werden, wobei der gewichtigen politischen Verantwortung in diesem Zusammenhang sowie der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass es sich bei den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus um eine sensible Angelegenheit handelt.