Erwägungsgrund 4 32009R0491
Die Aufnahme dieser Bestimmungen in die Verordnung über die einheitliche GMO sollte nach dem gleichen Ansatz erfolgen, der auch bei der Annahme der Verordnung über die einheitliche GMO verfolgt wurde und der impliziert, dass die — bei der Annahme dieser Bestimmungen durch den Rat — getroffenen politischen Entscheidungen oder die Begründung dieser politischen Entscheidungen, wie sie in den Erwägungsgründen der betreffenden Verordnungen dargelegt ist, nicht in Frage gestellt werden.